Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Norman’s Tattoo & Art Gallery"
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.
- Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Ein mündlicher Vertrag kommt zustande, nachdem die Anzahlung geleistet wurde. Der Vertrag ist bis 3 Werktage vor dem Termin kündbar.
- Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Direkte Zahlung rein netto in Bar für die an dem Termin geleistete Arbeit.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Eine Anzahlung in Höhe von 100€ sind, sobald eine verbindliche Terminbuchung vorgenommen wurde, zu entrichten.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
- Der Auftraggeber muss bei Vertragsabschluss voll geschäftsfähig sein.
- Der Auftraggeber darf bei Vertragsabschluss nicht unter Medikamenten, Drogen oder Immunschwächen stehen bzw. leiden und hat dieses unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
- Der Auftraggeber hat im Laden eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form zu unterzeichnen.
§ 5 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für eine fasche Pflege oder Behandlung außerhalb des Verantwortungsbereich dessen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für terminliche Ausfälle oder Verspätungen, welche zum Beispiel durch dritte oder Krankheit entstehen.
§ 6 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 7 Zusätzliche Regelungen für Dienstleistungen
- Geltungsbereich
- Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers. Erbrachte Dienstleistungen werden auf Aufwands- und Materialbasis unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Preise, vergütet.
- Vertragsdauer
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen und ist 3 Werktage vorher ohne Angaben kündbar.
§ 8 Geheimhaltung
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
- Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
§ 9 Streitschlichtung
- Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 10 Sonstiges
- Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
- Die Rechte an Fotos, Zeichnungen, Tattoos usw. verbleiben beim Auftragnehmer.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten (Stand 12.10.2010)